Barrierefreies Wohnen: Wanddurchbrüche für breitere Durchgänge

27. Mai 2026 | Wanddurchbruch

Barrierefreies Wohnen: Wanddurchbrüche für breitere Durchgänge

Zu Hause bleiben, wo man sich wohlfühlt – auch wenn die Mobilität nachlässt. Das ist der Wunsch vieler Menschen. Und oft scheitert er an einer Kleinigkeit: Türen, die zu schmal sind für Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfe. Die gute Nachricht: Ein Wanddurchbruch kann das lösen – schneller und günstiger, als viele denken.

Zu Hause bleiben: Warum Barrierefreiheit so wichtig ist

Es geht um Selbstbestimmung und Würde. Wer in den eigenen vier Wänden leben kann, bleibt selbstständiger, fühlt sich geborgener und lebt nachweislich zufriedener. Der Umzug in ein Pflegeheim oder eine andere Wohnung ist oft nicht nur emotional belastend, sondern auch deutlich teurer als ein gezielter Umbau.

Das Problem: Zu schmale Türen und Durchgänge

Standard-Türöffnungen in Bestandsgebäuden sind oft nur 70–80 cm breit. Für einen Rollstuhl brauchen Sie mindestens 90 cm lichte Durchgangsbreite, besser noch mehr. Mit einem Rollator wird es bei 80 cm ebenfalls eng. Das bedeutet: Bestehende Öffnungen reichen nicht.

Die Lösung: Wanddurchbruch für breitere Durchgänge

Bestehende Türöffnungen lassen sich verbreitern – auch in tragenden Wänden. Ein Statiker berechnet, wie breit die Öffnung werden kann und welcher Sturz (Stahlträger) eingebaut werden muss. Das Ergebnis: ein barrierefreier Durchgang, der allen Anforderungen genügt.

  • Verbreiterung von einzelnen Türöffnungen
  • Zusammenlegung von Tür und angrenzendem Wandstück
  • Schwellenlose Übergänge zwischen Räumen
  • Auch nachträglicher Einbau von Schiebetüren möglich

Ausführliche Anleitung: Türöffnung vergrößern in tragender Wand

Was bei tragenden Wänden zu beachten ist

Viele Innenwände – besonders in älteren Gebäuden – sind tragend. Das heißt: Sie dürfen nicht einfach verbreitert werden, ohne die Standsicherheit zu prüfen. Ein statisches Gutachten ist hier Pflicht. Es klärt:

  • Ob die Wand tragend ist
  • Welche maximale Öffnungsbreite möglich ist
  • Welcher Stahlträger als Sturz eingebaut werden muss
  • Ob die Decke provisorisch abgestützt werden muss

Mehr zum Thema: Wann ist ein Statiker Pflicht?

Wichtig: Auch wenn „nur“ eine Tür verbreitert wird: Bei tragenden Wänden ist ein statischer Nachweis baurechtlich erforderlich. Ohne Gutachten drohen Schäden und Bußgelder.

Fördermöglichkeiten für barrierefreien Umbau

Für barrierefreie Umbauten gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel – zum Beispiel über KfW-Programme für altersgerechtes Umbauen. Die Förderbedingungen werden regelmäßig angepasst, daher sollten Sie die aktuellen Konditionen vor Antragstellung prüfen (Stand Mai 2026).

Grundsätzlich gilt: Der Förderantrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Planen Sie also frühzeitig – auch das Gutachten kann Teil der förderfähigen Kosten sein.

Sonderfall Eigentumswohnung

In einer Eigentumswohnung sind tragende Wände Gemeinschaftseigentum. Das bedeutet: Sie brauchen die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (WEG). Ein statisches Gutachten ist dabei Voraussetzung für die Genehmigung durch die WEG. Mehr zum Thema WEG und Wanddurchbruch

Gutachten als erster Schritt: Machbarkeit klären

Bevor Sie planen, Handwerker beauftragen oder Fördermittel beantragen, brauchen Sie Klarheit: Was ist möglich, was nicht? Das Gutachten von VTM Statik liefert diese Antwort – online, zum Festpreis, in 2–3 Werktagen.

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Breitere Durchgänge für mehr Selbstständigkeit – ohne Umzugsstress. Der Ablauf:

  1. Fotos und Grundriss online einreichen
  2. Gutachten in 2–3 Werktagen erhalten
  3. Ggf. Fördermittel beantragen
  4. Handwerker mit Gutachten beauftragen
  5. Barrierefrei wohnen – zu Hause

Noch nicht sicher, ob die Wand tragend ist? Starten Sie mit einer Wandklassifizierung für 199 €.

Weiterführende Artikel: Wanddurchbruch Schritt für Schritt | Genehmigungsfragen | Kosten-Überblick

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