„Brauche ich eine Genehmigung für meinen Wanddurchbruch?“ – diese Frage stellen sich fast alle Bauherren. Die Antwort: Es kommt drauf an. Genauer gesagt: auf Ihr Bundesland, die Gebäudeklasse und den Wandtyp. Wir klären die wichtigsten Regeln und räumen mit einem gefährlichen Irrtum auf.
Die Grundregel
In Deutschland ist Baurecht Ländersache. Jedes Bundesland hat eine eigene Landesbauordnung (LBO) mit unterschiedlichen Regelungen. Grundsätzlich gilt: Eingriffe in tragende oder aussteifende Bauteile sind in den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig oder zumindest anzeigepflichtig.
Genehmigungspflicht nach Bundesland (Übersicht)
| Bundesland | Regelung für tragende Wände |
|---|---|
| NRW | Unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei (nach LBO NRW), Statiker-Bescheinigung in der Regel erforderlich |
| Bayern | Teilweise verfahrensfrei für Wohngebäude, Statik trotzdem erforderlich |
| Berlin | Genehmigungspflichtig für Änderungen an tragenden Bauteilen |
| Niedersachsen | Genehmigungsfrei mit Sachkundigen-Bescheinigung möglich |
| Baden-Württemberg | Kenntnisgabeverfahren oder Baugenehmigung je nach Gebäudeklasse |
| Hessen | Genehmigungspflichtig, vereinfachtes Verfahren möglich |
| Sachsen | Genehmigungspflichtig für Eingriffe in tragende Bauteile |
| Hamburg | Genehmigungspflichtig |
Wichtig: Diese Übersicht ist vereinfacht. Die genauen Regelungen hängen von Gebäudeklasse, Nutzungsart und Umfang des Eingriffs ab. Informieren Sie sich immer bei Ihrem zuständigen Bauamt oder in der aktuellen Fassung Ihrer Landesbauordnung.
Stand März 2026
Der häufigste Irrtum: Verfahrensfrei = ohne Statiker
Vorsicht: „Verfahrensfrei“ bedeutet nicht, dass Sie keinen Statiker brauchen! Es bedeutet nur, dass Sie keine Baugenehmigung beim Bauamt beantragen müssen.
Auch bei verfahrensfreien Vorhaben sind Sie als Bauherr in der Regel dafür verantwortlich, die Standsicherheit des Gebäudes sicherzustellen. Das heißt: Ein Standsicherheitsnachweis durch einen qualifizierten Statiker ist in aller Regel erforderlich.
Der Unterschied ist nur, dass Sie diesen Nachweis nicht vorab beim Bauamt einreichen müssen – Sie müssen ihn aber im Schadensfall oder bei einer Kontrolle vorlegen können.
Wann ist der Durchbruch genehmigungsfrei?
In der Regel bei:
- Nichttragenden Wänden: Das Entfernen oder Durchbrechen nichttragender Trennwände ist fast überall genehmigungsfrei.
- Kleinen Eingriffen: Kleine Öffnungen in nichttragenden Wänden (z. B. für eine Durchreiche) sind unkritisch.
Welche Unterlagen braucht das Bauamt?
Falls Ihr Durchbruch genehmigungspflichtig ist, benötigen Sie in der Regel:
- Bauantrag (Formular Ihres Bundeslandes)
- Standsicherheitsnachweis / Statikgutachten
- Grundrisse (Bestand und geplanter Zustand)
- Baubeschreibung
- Ggf. Lageplan
Das Statikgutachten von VTM Statik ist als Standsicherheitsnachweis für Bauanträge verwendbar – es wird von einem bei der Baukammer Berlin und der Ingenieurkammer Sachsen eingetragenen Diplom-Bauingenieur erstellt.
Sonderfall Mietwohnung
Wenn Sie in einer Mietwohnung einen Wanddurchbruch planen, benötigen Sie zusätzlich die schriftliche Genehmigung Ihres Vermieters. Der Vermieter wird in der Regel ein Statikgutachten als Voraussetzung verlangen. Mehr dazu im Artikel Wanddurchbruch in der Mietwohnung.
Sonderfall WEG-Gemeinschaft
In Eigentumswohnungen innerhalb einer WEG benötigen Sie für Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum (tragende Wände gehören dazu) einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Auch hier ist ein Statikgutachten fast immer Voraussetzung für die Zustimmung.
Fazit: Lieber einmal zu viel gefragt
Die Genehmigungsregeln sind komplex und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Zwei Dinge gelten aber überall:
- Bei tragenden Wänden ist in aller Regel ein Statiker erforderlich – egal ob genehmigungspflichtig oder verfahrensfrei.
- Im Zweifel: Fragen Sie Ihr Bauamt. Ein kurzer Anruf klärt, ob Sie eine Genehmigung brauchen.
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