Wanddurchbruch in der Eigentumswohnung: WEG-Recht, Zustimmung & Ablauf

8. Apr. 2026 | Wanddurchbruch

Wanddurchbruch in der Eigentumswohnung: WEG-Recht, Zustimmung & Ablauf

Sie besitzen eine Eigentumswohnung und möchten eine Wand öffnen? Dann wird es juristisch schnell kompliziert – denn tragende Wände gehören in der Regel zum Gemeinschaftseigentum. Das heißt: Sie dürfen nicht einfach loslegen, sondern brauchen die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).

Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) unterscheidet klar zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum:

EigentumBeispieleEntscheidung
SondereigentumBodenbeläge, Innenwandputz, Tapeten, EinbaukücheEigentümer entscheidet allein
GemeinschaftseigentumTragende Wände, Fassade, Dach, Fenster, VersorgungsleitungenWEG muss zustimmen

Tragende Wände sind immer Gemeinschaftseigentum – auch wenn sie sich innerhalb Ihrer Wohnung befinden. Ein Durchbruch ist daher eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum und erfordert einen Beschluss der Eigentümerversammlung.

Was sagt das WEG-Recht?

Seit der WEG-Reform 2020 gilt: Bauliche Veränderungen können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (§ 20 WEG). Allerdings gibt es Einschränkungen:

  • Die Maßnahme darf keinen Eigentümer unbillig benachteiligen
  • Die Grundgestaltung der Anlage darf nicht verändert werden
  • Die Kosten trägt derjenige, der die Veränderung will – also Sie

In der Praxis bedeutet das: Die meisten WEGs stimmen einem Wanddurchbruch zu, wenn Sie ein Statikgutachten vorlegen, das die Unbedenklichkeit bestätigt.

Stand März 2026

Ablauf: Wanddurchbruch in der Eigentumswohnung

  1. Statikgutachten beauftragen: Lassen Sie vorab prüfen, ob der Durchbruch statisch machbar ist. Das Gutachten ist Ihre wichtigste Argumentationsgrundlage gegenüber der WEG.
  2. Verwaltung informieren: Teilen Sie der Hausverwaltung Ihr Vorhaben mit und bitten Sie um Aufnahme des Tagesordnungspunkts in die nächste Eigentümerversammlung.
  3. Eigentümerversammlung: Stellen Sie Ihr Vorhaben vor und legen Sie das Statikgutachten vor. Abstimmung mit einfacher Mehrheit.
  4. Beschluss dokumentieren: Lassen Sie den Beschluss ins Protokoll aufnehmen. Idealerweise mit konkreten Auflagen (Zeitraum, Lärm, Schmutz).
  5. Baugenehmigung beantragen (falls erforderlich) – abhängig vom Bundesland.
  6. Fachfirma beauftragen und Durchbruch durchführen.

Was passiert, wenn die WEG ablehnt?

Wenn die Eigentümerversammlung Ihr Vorhaben ablehnt, haben Sie grundsätzlich zwei Optionen:

  • Beschlussanfechtung: Wenn die Ablehnung unberechtigt ist (z. B. trotz positivem Statikgutachten), können Sie den Beschluss innerhalb der gesetzlichen Frist anfechten.
  • Neuer Antrag: Falls Bedenken bestehen, können Sie nachbessern (z. B. zusätzliches Gutachten, geänderte Planung) und erneut abstimmen lassen.

Praxistipp: Sprechen Sie vorab mit den wichtigsten Eigentümern und der Verwaltung. Wenn Sie ein professionelles Statikgutachten und einen klaren Plan vorlegen, sind die meisten WEGs kooperativ.

Warum das Statikgutachten hier besonders wichtig ist

In einer WEG geht es nicht nur um Ihre Wohnung – ein Eingriff in eine tragende Wand betrifft die Statik des gesamten Gebäudes und damit alle Eigentümer. Das Statikgutachten erfüllt mehrere Funktionen:

  • Überzeugung: Es zeigt der WEG, dass der Durchbruch sicher ist
  • Rechtliche Absicherung: Im Schadensfall können Sie nachweisen, dass alles fachgerecht geplant war
  • Baugenehmigung: Falls nötig, ist es Pflichtanlage zum Bauantrag
  • Handwerker-Grundlage: Die Fachfirma braucht die Berechnungen für die korrekte Ausführung

Nichtragende Wände in der Eigentumswohnung

Nichtragende Wände innerhalb Ihrer Wohnung gehören in der Regel zum Sondereigentum. Hier brauchen Sie keine WEG-Zustimmung. Allerdings:

  • Prüfen Sie in der Teilungserklärung, ob Sonderregelungen bestehen
  • Stellen Sie sicher, dass die Wand wirklich nicht tragend ist – so erkennen Sie es (bald verfügbar)
  • Informieren Sie die Verwaltung trotzdem – als Courtesy und zur Absicherung

Häufige Fehler bei WEG-Durchbrüchen

  1. Ohne Beschluss loslegen: Das kann zu Rückbauverpflichtungen und Schadensersatz führen
  2. Kein Statikgutachten vorlegen: Die WEG wird sehr wahrscheinlich ablehnen
  3. Teilungserklärung nicht prüfen: Manchmal enthält sie Sonderregelungen zu baulichen Veränderungen
  4. Zu kurze Vorlaufzeit: Eigentümerversammlungen finden oft nur einmal im Jahr statt – planen Sie rechtzeitig

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