Wanddurchbruch in der Mietwohnung: Rechte, Pflichten, Kosten

10. Apr. 2026 | Wanddurchbruch

Wanddurchbruch in der Mietwohnung: Rechte, Pflichten, Kosten

Sie wohnen zur Miete und träumen vom offenen Grundriss? Grundsätzlich ist ein Wanddurchbruch auch in einer Mietwohnung möglich – aber es gibt deutlich mehr zu beachten als im Eigenheim. Wir erklären die Spielregeln.

Darf ich als Mieter eine Wand durchbrechen?

Nicht ohne Genehmigung des Vermieters. Ein Wanddurchbruch – egal ob tragende oder nichttragende Wand – ist eine bauliche Veränderung, die über normale Abnutzung hinausgeht. Dafür brauchen Sie die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters.

Ohne Genehmigung des Vermieters drohen:

  • Abmahnung und ggf. fristlose Kündigung
  • Schadensersatzforderungen
  • Rückbaupflicht auf Ihre Kosten

Was verlangt der Vermieter typischerweise?

Die meisten Vermieter genehmigen einen Wanddurchbruch nur unter bestimmten Bedingungen:

  1. Statikgutachten: Der Vermieter will sicher sein, dass die Statik des Gebäudes nicht gefährdet wird. Ein Statikgutachten ist fast immer Voraussetzung.
  2. Fachgerechte Ausführung: Der Durchbruch muss von einer Fachfirma durchgeführt werden.
  3. Rückbaupflicht bei Auszug: Der Vermieter kann verlangen, dass Sie den Durchbruch bei Auszug auf Ihre Kosten rückgängig machen.
  4. Baugenehmigung: Falls erforderlich, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen.

Wer zahlt was?

PostenWer zahlt?
StatikgutachtenMieter (Auftraggeber des Umbaus)
Baugenehmigung (Gebühren)Mieter
Durchbruch (Handwerker)Mieter
StahlträgerMieter
Rückbau bei AuszugMieter (falls im Vertrag vereinbart)

Tipp: Verhandeln Sie mit dem Vermieter! Wenn der Durchbruch den Wohnwert steigert (offene Küche, mehr Licht), ist mancher Vermieter bereit, auf die Rückbaupflicht zu verzichten oder sich an den Kosten zu beteiligen.

Warum ist das Statikgutachten hier besonders wichtig?

In einer Mietwohnung geht es nicht nur um Ihre Sicherheit, sondern um die Sicherheit aller Bewohner des Hauses. Ein unsachgemäßer Durchbruch in einer tragenden Wand kann die Statik des gesamten Gebäudes gefährden.

Das Statikgutachten dient drei Zwecken:

  1. Sicherheit: Es stellt sicher, dass der Durchbruch statisch unbedenklich ist.
  2. Genehmigung: Es ist Voraussetzung für die Genehmigung durch Vermieter und Bauamt.
  3. Absicherung: Im Schadensfall können Sie nachweisen, dass der Umbau fachgerecht geplant war.

Sonderfall WEG-Eigentumswohnung

Wenn Sie eine Eigentumswohnung besitzen (nicht mieten), gelten andere Regeln: Tragende Wände gehören zum Gemeinschaftseigentum. Für Eingriffe brauchen Sie einen Beschluss der Eigentümerversammlung – mit einer Mehrheit.

Auch hier ist ein Statikgutachten fast immer Voraussetzung für die Zustimmung der WEG.

Stand März 2026

So gehen Sie richtig vor

  1. Vermieter ansprechen – klären Sie grundsätzlich, ob ein Durchbruch möglich ist.
  2. Statikgutachten beauftragen – damit haben Sie die Grundlage für alle weiteren Schritte.
  3. Schriftliche Genehmigung einholen – legen Sie das Gutachten dem Vermieter vor und lassen Sie sich die Genehmigung schriftlich geben.
  4. Ggf. Baugenehmigung beantragen prüfen Sie die Regeln Ihres Bundeslandes.
  5. Fachfirma beauftragen – der Durchbruch muss professionell ausgeführt werden.
  6. Rückbau-Vereinbarung treffen – klären Sie vor dem Umbau, was bei Auszug passiert.

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