Die Frage „Brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Wanddurchbruch?“ lässt sich nicht pauschal beantworten – denn Baurecht ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland hat eine eigene Landesbauordnung mit unterschiedlichen Regelungen. Wir haben die wichtigsten Regeln aller 16 Bundesländer für Sie zusammengestellt.
Wichtig: „Verfahrensfrei“ bedeutet nicht „ohne Statiker“. Auch bei verfahrensfreien Vorhaben müssen Sie als Bauherr die Standsicherheit gewährleisten – ein Statikgutachten ist also fast immer nötig. Mehr zu diesem Irrtum. (bald verfügbar)
Übersicht: Alle 16 Bundesländer
| Bundesland | Regelung (tragende Wände) | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Kenntnisgabe- oder Genehmigungsverfahren je nach Gebäudeklasse | LBO BW |
| Bayern | Verfahrensfrei für alle Wohngebäude, Statik-Nachweis trotzdem Pflicht | Art. 57 BayBO |
| Berlin | Genehmigungspflichtig für Änderungen an tragenden Bauteilen | BauO Bln |
| Brandenburg | Genehmigungspflichtig, vereinfachtes Verfahren möglich | BbgBO |
| Bremen | Genehmigungspflichtig | BremLBO |
| Hamburg | Genehmigungspflichtig | HBauO |
| Hessen | Genehmigungspflichtig, vereinfachtes Verfahren für GK 1–3 | HBO |
| Mecklenburg-Vorpommern | Genehmigungspflichtig | LBauO M-V |
| Niedersachsen | Genehmigungsfrei mit Sachkundigen-Bescheinigung möglich | NBauO |
| Nordrhein-Westfalen | Verfahrensfrei für Wohngebäude GK 1–2, Statiker-Bescheinigung Pflicht | § 62 Abs. 1 Nr. 11b BauO NRW |
| Rheinland-Pfalz | Genehmigungspflichtig, Freistellung für GK 1–2 möglich | LBauO RP |
| Saarland | Genehmigungspflichtig | LBO SL |
| Sachsen | Genehmigungspflichtig für Eingriffe in tragende Bauteile | SächsBO |
| Sachsen-Anhalt | Genehmigungspflichtig | BauO LSA |
| Schleswig-Holstein | Genehmigungspflichtig, vereinfachtes Verfahren möglich | LBO SH |
| Thüringen | Genehmigungspflichtig | ThürBO |
Stand: März 2026. Regelungen können sich ändern – prüfen Sie im Zweifel die aktuelle Fassung Ihrer Landesbauordnung oder fragen Sie Ihr Bauamt.
Stand März 2026
Sonderfälle im Detail
NRW: Verfahrensfrei, aber nicht ohne Statiker
In Nordrhein-Westfalen ist die Änderung tragender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 gemäß § 62 BauO NRW verfahrensfrei. Das heißt: Keine Baugenehmigung nötig. Aber: Sie brauchen trotzdem eine Sachkundigen-Bescheinigung eines qualifizierten Statikers. Die Standsicherheitspflicht bleibt bestehen.
Bayern: Ähnlich liberal
Auch in Bayern sind bestimmte Änderungen an tragenden Bauteilen in Wohngebäuden verfahrensfrei. Der Statiknachweis muss aber erstellt und aufbewahrt werden – er muss nur nicht vorab eingereicht werden.
Niedersachsen: Sachkundigen-Bescheinigung
In Niedersachsen können viele Vorhaben mit einer Sachkundigen-Bescheinigung genehmigungsfrei durchgeführt werden. Der Sachkundige (= Statiker) bestätigt, dass das Vorhaben den Vorschriften entspricht.
Was brauche ich für den Bauantrag?
Falls Ihr Durchbruch genehmigungspflichtig ist, benötigen Sie:
- Ausgefüllten Bauantrag (Formular des Bundeslandes)
- Standsicherheitsnachweis / Statikgutachten
- Grundrisse (Bestand und Planung)
- Baubeschreibung
- Ggf. Lageplan und Entwässerungsnachweis
Das Statikgutachten von VTM Statik ist als Standsicherheitsnachweis für Bauanträge in allen Bundesländern verwendbar.
Unser Tipp: Bauamt anrufen
Die sicherste Methode ist ein kurzer Anruf beim zuständigen Bauamt. Fragen Sie: „Brauche ich für einen Wanddurchbruch in einer tragenden Wand eine Baugenehmigung?“ In der Regel bekommen Sie innerhalb von 5 Minuten eine klare Antwort.
Statikgutachten für alle Bundesländer
Unser Gutachten ist deutschlandweit als Standsicherheitsnachweis anerkannt. Ab 299 € Festpreis, in 2–3 Werktagen.
Zum Gutachten →