Baugenehmigung Wanddurchbruch: Regeln nach Bundesland (2026)

14. Apr. 2026 | Wanddurchbruch

Baugenehmigung Wanddurchbruch: Regeln nach Bundesland (2026)

Die Frage „Brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Wanddurchbruch?“ lässt sich nicht pauschal beantworten – denn Baurecht ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland hat eine eigene Landesbauordnung mit unterschiedlichen Regelungen. Wir haben die wichtigsten Regeln aller 16 Bundesländer für Sie zusammengestellt.

Wichtig: „Verfahrensfrei“ bedeutet nicht „ohne Statiker“. Auch bei verfahrensfreien Vorhaben müssen Sie als Bauherr die Standsicherheit gewährleisten – ein Statikgutachten ist also fast immer nötig. Mehr zu diesem Irrtum. (bald verfügbar)

Übersicht: Alle 16 Bundesländer

BundeslandRegelung (tragende Wände)Rechtsgrundlage
Baden-WürttembergKenntnisgabe- oder Genehmigungsverfahren je nach GebäudeklasseLBO BW
BayernVerfahrensfrei für alle Wohngebäude, Statik-Nachweis trotzdem PflichtArt. 57 BayBO
BerlinGenehmigungspflichtig für Änderungen an tragenden BauteilenBauO Bln
BrandenburgGenehmigungspflichtig, vereinfachtes Verfahren möglichBbgBO
BremenGenehmigungspflichtigBremLBO
HamburgGenehmigungspflichtigHBauO
HessenGenehmigungspflichtig, vereinfachtes Verfahren für GK 1–3HBO
Mecklenburg-VorpommernGenehmigungspflichtigLBauO M-V
NiedersachsenGenehmigungsfrei mit Sachkundigen-Bescheinigung möglichNBauO
Nordrhein-WestfalenVerfahrensfrei für Wohngebäude GK 1–2, Statiker-Bescheinigung Pflicht§ 62 Abs. 1 Nr. 11b BauO NRW
Rheinland-PfalzGenehmigungspflichtig, Freistellung für GK 1–2 möglichLBauO RP
SaarlandGenehmigungspflichtigLBO SL
SachsenGenehmigungspflichtig für Eingriffe in tragende BauteileSächsBO
Sachsen-AnhaltGenehmigungspflichtigBauO LSA
Schleswig-HolsteinGenehmigungspflichtig, vereinfachtes Verfahren möglichLBO SH
ThüringenGenehmigungspflichtigThürBO

Stand: März 2026. Regelungen können sich ändern – prüfen Sie im Zweifel die aktuelle Fassung Ihrer Landesbauordnung oder fragen Sie Ihr Bauamt.

Stand März 2026

Sonderfälle im Detail

NRW: Verfahrensfrei, aber nicht ohne Statiker

In Nordrhein-Westfalen ist die Änderung tragender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 gemäß § 62 BauO NRW verfahrensfrei. Das heißt: Keine Baugenehmigung nötig. Aber: Sie brauchen trotzdem eine Sachkundigen-Bescheinigung eines qualifizierten Statikers. Die Standsicherheitspflicht bleibt bestehen.

Bayern: Ähnlich liberal

Auch in Bayern sind bestimmte Änderungen an tragenden Bauteilen in Wohngebäuden verfahrensfrei. Der Statiknachweis muss aber erstellt und aufbewahrt werden – er muss nur nicht vorab eingereicht werden.

Niedersachsen: Sachkundigen-Bescheinigung

In Niedersachsen können viele Vorhaben mit einer Sachkundigen-Bescheinigung genehmigungsfrei durchgeführt werden. Der Sachkundige (= Statiker) bestätigt, dass das Vorhaben den Vorschriften entspricht.

Was brauche ich für den Bauantrag?

Falls Ihr Durchbruch genehmigungspflichtig ist, benötigen Sie:

  • Ausgefüllten Bauantrag (Formular des Bundeslandes)
  • Standsicherheitsnachweis / Statikgutachten
  • Grundrisse (Bestand und Planung)
  • Baubeschreibung
  • Ggf. Lageplan und Entwässerungsnachweis

Das Statikgutachten von VTM Statik ist als Standsicherheitsnachweis für Bauanträge in allen Bundesländern verwendbar.

Unser Tipp: Bauamt anrufen

Die sicherste Methode ist ein kurzer Anruf beim zuständigen Bauamt. Fragen Sie: „Brauche ich für einen Wanddurchbruch in einer tragenden Wand eine Baugenehmigung?“ In der Regel bekommen Sie innerhalb von 5 Minuten eine klare Antwort.

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