Zwei Wohnungen zusammenlegen: Statik, Genehmigung & Kosten

1. Apr. 2026 | Wanddurchbruch

Zwei Wohnungen zusammenlegen: Statik, Genehmigung & Kosten

Zwei kleine Wohnungen zu einer großen zusammenlegen – das schafft Platz für Familien, Home-Office oder einfach mehr Komfort. Doch das Projekt ist komplex: Sie brauchen mindestens einen Wanddurchbruch, oft eine Baugenehmigung und fast immer ein Statikgutachten.

Wann legt man Wohnungen zusammen?

Typische Szenarien:

  • Nebeneinander: Zwei Wohnungen auf derselben Etage werden durch einen Wanddurchbruch verbunden
  • Übereinander (Maisonette): Zwei Wohnungen über zwei Etagen werden durch einen Deckendurchbruch mit Treppe verbunden
  • Dachgeschoss + darunter: Ausbau des Dachs und Verbindung mit der darunter liegenden Wohnung

Was ist rechtlich zu beachten?

1. Nutzungsänderung

Aus zwei Wohneinheiten wird eine – das ist baurechtlich eine Nutzungsänderung und nach der jeweiligen Landesbauordnung häufig genehmigungspflichtig. Insbesondere kann das betreffen:

  • Änderung der Wohnungszahl (relevant für Stellplatznachweis)
  • Änderung der Grundrisse
  • Ggf. neue Rettungswege (Brandschutz)

Stand März 2026

2. WEG-Zustimmung

In einer Eigentümergemeinschaft ist in der Regel ein WEG-Beschluss für die Zusammenlegung erforderlich. Alles zum WEG-Recht bei Wanddurchbrüchen. (bald verfügbar)

Zusätzlich kann eine Änderung der Teilungserklärung nötig werden, da aus zwei Einheiten eine wird. Dies erfordert in der Regel die Zustimmung der übrigen Eigentümer und eine notarielle Beurkundung.

3. Mietwohnungen

Als Mieter ist eine Zusammenlegung in der Regel nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich. Mehr dazu hier. (bald verfügbar)

Statik: Was muss geprüft werden?

Bei einer Wohnungszusammenlegung sind in der Regel ein oder mehrere Wanddurchbrüche in tragenden Wänden nötig. Die Wohnungstrennwand ist häufig tragend – sie leitet Lasten von den darüber liegenden Geschossen ab.

Der Statiker prüft und berechnet:

  • Welche Wände tragend sind und wie die Lasten verlaufen
  • Welche Durchbrüche möglich sind und wie groß sie sein dürfen
  • Welche Stahlträger nötig sind (Profil, Länge, Auflager)
  • Ob mehrere Durchbrüche in derselben Wand sich gegenseitig beeinflussen
  • Ob ein Deckendurchbruch für eine Treppe machbar ist (bei Maisonette)

Kosten der Zusammenlegung

PostenKosten (ca.)
Statikgutachten (pro Durchbruch)ab 299 €
Baugenehmigung (Gebühren je nach Bundesland)mehrere Hundert bis niedrige Tausender €
Wanddurchbruch (Material + Handwerker)2.000–5.000 € pro Durchbruch
Ggf. Deckendurchbruch + Treppe5.000–15.000 €
Elektrik, Heizung, Sanitär anpassen2.000–8.000 €
Nacharbeiten (Putz, Boden, Malen)2.000–5.000 €
Notar (Teilungserklärung)500–1.500 €
Gesamt (nebeneinander, 1 Durchbruch)ca. 7.000–20.000 €
Gesamt (mit Deckendurchbruch/Treppe)ca. 15.000–40.000 €

Stand März 2026

Ablauf: Schritt für Schritt

  1. Machbarkeit prüfen: Grundrisse ansehen, tragende Wände identifizieren, grobe Planung
  2. Statikgutachten beauftragen: Prüfung aller geplanten Durchbrüche
  3. Baugenehmigung beantragen: Mit Statik, Grundrissen (Bestand + Planung), Brandschutznachweis
  4. WEG-Beschluss einholen (falls Eigentumswohnung)
  5. Fachfirma beauftragen und Umbau durchführen
  6. Haustechnik anpassen: Elektroverteiler, Zähler, Heizung, ggf. Wasseranschlüsse zusammenlegen
  7. Teilungserklärung ändern (falls Eigentumswohnung)
  8. Grundbuch aktualisieren lassen

Häufige Stolpersteine

  • Trennwand ist tragend: Häufig der Fall. Ohne Statik sollte hier nicht gearbeitet werden.
  • Brandschutz: Wohnungstrennwände unterliegen häufig erhöhten Brandschutzanforderungen. Der Durchbruch muss diese berücksichtigen.
  • Schallschutz: Fällt die Trennwand weg, entfällt auch der Schallschutz zum Nachbarn.
  • Rückbau: Falls Sie die Zusammenlegung irgendwann rückgängig machen wollen (z. B. für Vermietung), sollten Sie das von Anfang an einplanen.

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  • Wanddurchbruch Schritt für Schritt (bald verfügbar)

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