Wer darf Statik berechnen? Qualifikationen, Prüfstatiker & Bauvorlageberechtigung

23. März 2026 | Statik

Wer darf Statik berechnen? Qualifikationen, Prüfstatiker & Bauvorlageberechtigung

Wenn Sie einen Wanddurchbruch planen und ein Statikgutachten brauchen, stellt sich eine wichtige Frage: Wer darf das überhaupt berechnen? In Deutschland ist die Befugnis zur Erstellung statischer Berechnungen gesetzlich geregelt.

Der Tragwerksplaner (Statiker)

Der umgangssprachliche „Statiker“ ist fachlich ein Tragwerksplaner. Er berechnet die Standsicherheit von Bauwerken und erstellt die statischen Nachweise.

Voraussetzungen

  • Abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens (Diplom, Master oder Bachelor mit entsprechender Vertiefung)
  • Mehrjährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung
  • In den meisten Bundesländern: Eintragung in die Liste der qualifizierten Tragwerksplaner bei der Ingenieurkammer

Was darf der Tragwerksplaner?

  • Statische Berechnungen erstellen
  • Standsicherheitsnachweise führen
  • Ausführungszeichnungen für das Tragwerk erstellen
  • Bauüberwachung im Bereich Tragwerk

Bauvorlageberechtigung: Was ist das?

Für die Einreichung von Bauanträgen ist eine sogenannte Bauvorlageberechtigung erforderlich. Diese haben:

  • Architekten (Mitglied der Architektenkammer)
  • Bauingenieure mit Bauvorlageberechtigung (Eintragung bei der Ingenieurkammer)

Wichtig: Die Bauvorlageberechtigung und die Qualifikation als Tragwerksplaner sind zwei verschiedene Dinge. Nicht jeder Architekt kann Statik berechnen, und nicht jeder Statiker darf Bauanträge einreichen.

Der Prüfstatiker (Prüfingenieur)

In manchen Bundesländern und bei größeren Bauvorhaben kann es erforderlich sein, dass die Statik von einem Prüfstatiker geprüft wird. Der Prüfstatiker ist ein unabhängiger Kontrolleur:

  • Er wird von der Bauaufsichtsbehörde bestellt, nicht vom Bauherrn
  • Er prüft die statischen Berechnungen des Tragwerksplaners auf Korrektheit
  • Seine Prüfung ist Voraussetzung für die Baugenehmigung

Für einfache Wanddurchbrüche in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1–2 ist ein Prüfstatiker in vielen Bundesländern in der Regel nicht erforderlich – die Anforderungen variieren jedoch je nach Landesbauordnung.

Wann brauche ich welchen Experten?

VorhabenTragwerksplanerPrüfstatikerArchitekt
Wanddurchbruch (EFH, GK 1–2)JaMeist neinNur für Bauantrag
Wanddurchbruch (MFH, GK 3–5)JaOft jaFür Bauantrag
DeckendurchbruchJaOft jaFür Bauantrag
Nichttragende Wand entfernenEmpfohlenNeinNein

Worauf sollte ich bei der Auswahl achten?

  1. Qualifikation prüfen: Ist der Statiker bei der Ingenieurkammer eingetragen? Die meisten Kammern haben eine Online-Suche.
  2. Erfahrung mit ähnlichen Projekten: Ein Statiker, der viel im Hochbau arbeitet, ist besser geeignet als ein Brückenbauer.
  3. Berufshaftpflicht: Jeder seriöse Statiker hat eine Berufshaftpflichtversicherung. Fragen Sie im Zweifel nach.
  4. Transparente Preise: Seriöse Anbieter nennen Preise vorab – Festpreise sind besser als offene Stundenabrechnungen.

Online-Statik vs. klassischer Statiker vor Ort

KriteriumOnline-StatikVor-Ort-Statiker
Preisab 299 € (Festpreis)häufig 800 € und mehr
Dauer2–3 Werktage1–3 Wochen
QualifikationEingetragene TragwerksplanerEingetragene Tragwerksplaner
Bauamt-tauglichJaJa
Vor-Ort-BegutachtungNein (Fotos + Daten reichen)Ja

Stand März 2026

Ausführlicher Preisvergleich: Was kostet ein Statiker? (bald verfügbar)

Häufige Irrtümer

  • „Ein Architekt kann doch Statik“ – Architekten planen Gebäude, berechnen aber in der Regel keine Tragwerke. Dafür braucht man einen Tragwerksplaner.
  • „Mein Handwerker kennt sich aus“ – Handwerker führen aus, was der Statiker berechnet. Sie erstellen keine statischen Nachweise.
  • „Online-Gutachten gelten nicht beim Bauamt“ – Falsch. Entscheidend ist die Qualifikation des Erstellers, nicht der Bestellweg.

Auch interessant

  • Wanddurchbruch: Wann ist ein Statiker Pflicht? (bald verfügbar)
  • Wanddurchbruch ohne Statiker? Warum das keine gute Idee ist (bald verfügbar)
  • Was kostet ein Statiker für einen Wanddurchbruch? (bald verfügbar)

Qualifizierte Statik zum Festpreis

Unsere Tragwerksplaner sind bei der Ingenieurkammer eingetragen. Ihr Gutachten ist bauamtsfähig. Ab 299 €, in 2–3 Werktagen.

Zum Gutachten →