Die Heizung läuft jetzt mit Wärmepumpe, der alte Kamin steht nur noch im Weg — warum nicht einfach rausnehmen? Der Gedanke ist nachvollziehbar. Aber zwischen „stilllegen“ und „abreißen“ liegt ein gewaltiger Unterschied. Und genau diesen Unterschied sollten Sie kennen, bevor Sie zum Handwerker greifen.
Warum immer mehr Eigentümer den Kamin loswerden wollen
- Heizungsumstellung auf Wärmepumpe oder Fernwärme — der Schornstein wird überflüssig
- Platzgewinn im Dachgeschoss oder Wohnbereich
- Offenere Grundrisse und Modernisierung
- Dachsanierung vereinfachen — keine Durchdringung mehr nötig
Stilllegen oder abreißen — der Unterschied, der alles ändert
Viele Eigentümer sagen „stilllegen“ und meinen eigentlich „abreißen“. Dabei sind das zwei völlig verschiedene Maßnahmen:
| Stilllegen | Abreißen (Rückbau) | |
|---|---|---|
| Was passiert | Kamin wird verschlossen, bleibt stehen | Kompletter oder teilweiser Rückbau |
| Statik nötig? | Nein | Fast immer ja |
| Genehmigung | Schornsteinfeger-Bescheinigung reicht | Je nach Bundesland genehmigungspflichtig |
| Aufwand | Gering | Erheblich |
Wann ein Kamin oder Schornstein tragend ist
Was viele nicht wissen: Kamine und Schornsteine können tragende Funktion haben. Besonders in Altbauten sind sie häufig in die Deckenkonstruktion eingebunden und tragen Lasten ab.
- Kaminzüge können Deckenlasten oder Dachlasten abtragen
- Schornsteine laufen oft über alle Geschosse — ein Eingriff betrifft die Gesamtstatik
- Die Dachkonstruktion kann am Schornstein befestigt sein
- Auch ein teilweiser Rückbau (nur im OG) kann Auswirkungen auf andere Geschosse haben
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Risiken bei eigenmächtigem Rückbau:
- Risse, Setzungen und Deckendurchbiegung im ganzen Haus
- Feuchteschäden im verbleibenden Schornsteinstumpf
- Dachundichtigkeit nach Rückbau über Dach
- Versicherung zahlt nicht bei Eigenumbau ohne Nachweis
- Bußgelder bei fehlender Genehmigung
- Bei Doppelhaushälften: gemeinsamer Schornstein — Nachbar-Zustimmung erforderlich
Stilllegen — was Sie beachten müssen
Wenn Sie den Kamin nur stilllegen wollen (also stehen lassen, aber nicht mehr nutzen), ist das relativ unkompliziert:
- Der Bezirksschornsteinfeger muss die Stilllegung abnehmen und im Kehrbuch vermerken
- Belüftung beachten: Oben und unten müssen Öffnungen bleiben, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden
- Kein Statiker nötig, keine Baugenehmigung erforderlich
Welche Genehmigungen brauchen Sie beim Abreißen?
Stand Mai 2025:
- Stilllegung: Schornsteinfeger-Bescheinigung reicht
- Rückbau bei tragender Funktion: Je nach Bundesland genehmigungspflichtig, Standsicherheitsnachweis erforderlich
- Die Bauaufsicht ist je nach Bundesland unterschiedlich streng — informieren Sie sich beim zuständigen Bauamt
So gehen Sie sicher vor — Schritt für Schritt
- Prüfen lassen, ob tragend: Wandklassifizierung beauftragen (ab 199 €)
- Schornsteinfeger kontaktieren: Stilllegung bescheinigen lassen
- Genehmigung einholen: Falls Rückbau geplant und tragende Funktion vorliegt
- Statische Berechnung: Bei Rückbau erstellt der Tragwerksplaner den Nachweis
- Fachfirma beauftragen: Rückbau, Dachsanierung und Abdichtung vom Profi
Gerade bei Schornsteinen, die über mehrere Geschosse laufen, gilt: Im Zweifel ist ein Statik-Gutachten immer die sicherere Wahl. Was im Plan nach einem freistehenden Stumpf aussieht, kann in der Realität Teil des Lastabtrags sein – und genau das klärt nur eine fachliche Bewertung.
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Erst klären, ob tragend — dann sicher rückbauen.
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