Größere Fenster bringen mehr Tageslicht, bessere Belüftung und oft auch eine Wertsteigerung der Immobilie. Doch wer eine Fensteröffnung vergrößern will, greift fast immer in die tragende Struktur der Außenwand ein – und braucht dafür einen Statiker.
Wann ist ein Statiker Pflicht?
In der Regel immer dann, wenn die Außenwand tragend ist – und das ist sie in den allermeisten Fällen. Außenwände tragen die Lasten von Dach und Geschossdecken ab. Wird die Fensteröffnung vergrößert, muss ein neuer, größerer Sturz (Träger über dem Fenster) eingebaut werden, der die Lasten sicher aufnimmt.
Ein Statiker berechnet:
- Welche Lasten auf der Wand liegen
- Welchen Sturz (Stahl oder Beton) Sie brauchen
- Wie die Auflagerpunkte dimensioniert sein müssen
- Ob die Brüstungshöhe Auswirkungen auf die Aussteifung hat
Fenster vergrößern vs. Wanddurchbruch
Statisch gesehen ist das Vergrößern einer Fensteröffnung einem Wanddurchbruch sehr ähnlich: In beiden Fällen wird eine Öffnung in einer tragenden Wand vergrößert und ein Träger eingebaut.
| Kriterium | Fenster vergrößern | Wanddurchbruch (innen) |
|---|---|---|
| Wand | Außenwand (tragend) | Innenwand (tragend oder nicht) |
| Statiker nötig? | Ja, immer | Ja, bei tragender Wand |
| Genehmigung | Fast immer (Fassadenänderung) | Bundesland-abhängig |
| Sturz/Träger | Ja, über dem Fenster | Ja, über dem Durchbruch |
| Dämmung | Muss angepasst werden | Nicht relevant |
Genehmigung: Fast immer erforderlich
Das Vergrößern eines Fensters verändert die Fassade – und ist damit je nach Landesbauordnung in der Regel genehmigungspflichtig. Anders als bei einem inneren Wanddurchbruch, der in manchen Ländern verfahrensfrei ist, kommen Sie bei Fenstervergrößerungen häufig nicht um einen Bauantrag herum.
Für den Bauantrag brauchen Sie:
- Standsicherheitsnachweis (= Statikgutachten)
- Bauzeichnungen (Bestand und Planung)
- Wärmeschutznachweis (EnEV/GEG)
- Ggf. Brandschutznachweis
Stand März 2026
Kosten im Überblick
| Posten | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Statikgutachten | 399–800 € |
| Baugenehmigung | 200–600 € |
| Neues Fenster (inkl. Einbau) | 1.000–4.000 € |
| Sturz/Stahlträger (Material + Einbau) | 500–2.000 € |
| Mauerwerk, Putz, Dämmung | 500–1.500 € |
| Gesamt | ca. 2.500–9.000 € |
Stand März 2026
Sonderfälle
Fenster zu Tür umbauen (Balkontür, Terrassentür)
Wenn aus einem Fenster eine bodentiefe Tür wird, entfällt die Brüstung – das verändert die Statik stärker als eine reine Verbreiterung. Ein Statiker ist hier in aller Regel erforderlich.
Dachfenster vergrößern
Bei Dachfenstern in Sparrendächern müssen ggf. Sparren gekappt und Wechsel eingebaut werden – ähnlich wie bei einem Deckendurchbruch. Auch hier ist ein Statiker erforderlich.
Denkmalschutz
Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die Fenstervergrößerung besonders sensibel. Oft schreibt die Denkmalbehörde die Fenstermaße und -teilungen vor. Klären Sie das vor der Planung.
Ablauf: Fenster vergrößern in 6 Schritten
- Statikgutachten beauftragen: Klären, ob die Vergrößerung machbar ist und welcher Sturz benötigt wird.
- Baugenehmigung beantragen: Mit Statikgutachten und Bauzeichnungen.
- Fenster bestellen: Nach Maß, passend zur neuen Öffnungsgröße.
- Abstützen und Sturz einbauen: Decke abstützen, neuen Sturz über der geplanten Öffnung einsetzen.
- Mauerwerk entfernen: Die Wand unter dem neuen Sturz auf die neue Fenstergröße öffnen.
- Fenster einsetzen, dämmen, verputzen.
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Statikgutachten für Fenstervergrößerung
Ob Fenstervergrößerung oder Wanddurchbruch – wir berechnen die Statik für Ihre Öffnung. Ab 399 € Festpreis, in 2–3 Werktagen.
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