Balkon anbauen: Statische Anforderungen & Kosten

12. März 2026 | Statik

Balkon anbauen: Statische Anforderungen & Kosten

Ein nachträglicher Balkon ist einer der wertvollsten Anbauten, die Sie an einem Gebäude vornehmen können. Aber er greift in die Tragstruktur der Fassade ein und muss erhebliche Lasten aufnehmen. Ein Statiker ist hier praktisch immer erforderlich.

Balkon-Bauarten

1. Kragarmbalkon (auskragend)

Der Balkon wird direkt in die Geschossdecke eingebunden und ragt ohne Stützen aus der Fassade. Statisch sehr anspruchsvoll – die Kräfte werden über spezielle Anschlüsse in die Decke eingeleitet.

  • Elegante Optik (keine Stützen)
  • Statisch aufwändig, hohe Kosten
  • Nachträglicher Einbau in der Regel nur bei Stahlbetondecken möglich

2. Vorstellbalkon (mit Stützen)

Der Balkon steht auf eigenen Stützen (Stahl oder Beton) vor der Fassade und wird seitlich am Gebäude verankert. Die gängigste Lösung für nachträgliche Anbauten.

  • Eigenes Fundament, entlastet die Fassade
  • Geringere Anforderungen an die Bestandsstatik
  • Für fast alle Gebäudetypen geeignet

3. Anbaubalkon (Stahlkonstruktion)

Vorgefertigte Stahlkonstruktionen, die an der Fassade verankert werden. Kombiniert Stützen und Fassadenverankerung.

Was berechnet der Statiker?

  • Verkehrslasten: Balkone müssen mindestens 4,0 kN/m² tragen (DIN EN 1991)
  • Eigengewicht: Belag, Geländer, Konstruktion
  • Windlasten: Sogkräfte an der Unterseite
  • Schneelast: Falls der Balkon nicht überdacht ist
  • Verankerung: Wie wird der Balkon am Gebäude befestigt?
  • Fundamente: Bei Vorstellbalkonen – Lasteinleitung in den Boden
  • Bestandsstatik: Kann die Fassade/Decke die Verankerungskräfte aufnehmen?

Kosten

PostenKosten (ca.)
Statik Balkon800–2.500 €
Baugenehmigung300–1.000 €
Vorstellbalkon (Stahl, inkl. Montage)5.000–15.000 €
Kragarmbalkon (inkl. Montage)8.000–20.000 €
Fundamente1.000–3.000 €
Wanddurchbruch für Balkontürab 299 € (Statik) + 2.000–5.000 € (Ausführung)
Gesamt (Vorstellbalkon)ca. 8.000–22.000 €

Stand März 2026

Genehmigung: In der Regel erforderlich

Ein Balkonanbau verändert die Fassade und ist nach den meisten Landesbauordnungen genehmigungspflichtig. Für den Bauantrag brauchen Sie in der Regel:

  • Standsicherheitsnachweis (Statikgutachten)
  • Bauzeichnungen (Ansichten, Schnitte, Grundriss)
  • Wärmeschutznachweis (bei Fassadenänderung)
  • Ggf. Abstandsflächenberechnung

Stand März 2026

Balkontür: Wanddurchbruch nötig

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