Eine Kernbohrung wirkt auf den ersten Blick nach einer Kleinigkeit — ein sauberes, rundes Loch für eine Lüftungsleitung, ein Abflussrohr oder ein Kabel. Doch je nachdem, wo gebohrt wird, kann diese „Kleinigkeit“ die Tragfähigkeit eines Bauteils beeinflussen. Genau deshalb verlangen Bohrfirmen, Vermieter oder Eigentümergemeinschaften vor Bohrungen in Wand oder Decke häufig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Wand oder Decke — warum das einen Unterschied macht
Beides kommt vor, und beides sollte fachlich geprüft werden. Decken sind in der Regel kritischer zu beurteilen als Wände: Sie sind meist Teil des tragenden Gesamtsystems, und Stahlbetondecken enthalten Bewehrung, die nicht ungeprüft durchtrennt werden sollte. Bei Wänden hängt die Beurteilung stark davon ab, ob es sich um eine tragende oder nicht-tragende Wand handelt — eine Unterscheidung, die sich nicht allein an Wanddicke oder Material festmachen lässt.
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Wandklassifizierung anfragen →Stahlbeton oder Mauerwerk — unterschiedliche Fragestellungen
Bei Stahlbeton geht es vor allem darum, die Bewehrungslage zu kennen und tragende Bewehrung bei der Bohrung nicht zu durchtrennen. Besonders kritisch sind Bereiche nahe an Stützen und Auflagern sowie Spannbeton- und Fertigteildecken, bei denen bereits einzelne getroffene Spannglieder oder Litzen schwerwiegende Folgen haben können. Bei Mauerwerk aus Ziegel oder Kalksandstein steht dagegen die Einhaltung von Grenzwerten für Randabstand und Position der Bohrung im Vordergrund, damit die Tragfähigkeit des Wandquerschnitts erhalten bleibt — etwa im Bereich von Stürzen oder Deckenauflagern. Die Fragestellung ist also je nach Material eine andere.
Bewehrungsscan (Ferroscan) — wann er sinnvoll wird
Ist eine Stahlbetondecke oder -wand betroffen und liegt kein Bewehrungsplan vor, ist vor einer Freigabe häufig ein Bewehrungsscan sinnvoll. Damit lässt sich die Lage der oberflächennahen Bewehrung vor Ort zerstörungsfrei orten, sodass die Bohrstelle gezielter gewählt werden kann. Die Ortung hat allerdings Grenzen, etwa bei tiefliegender oder mehrlagiger Bewehrung — die Ergebnisse sollten daher fachlich bewertet werden. Ob ein Scan im Einzelfall nötig ist, hängt von der jeweiligen Situation ab — das lässt sich erst nach Prüfung der konkreten Angaben beurteilen.
Was passiert, wenn einfach gebohrt wird
Mögliche Folgen einer Kernbohrung ohne vorherige Prüfung:
- Durchtrennte Bewehrung in Stahlbetonbauteilen mit Auswirkung auf die Tragfähigkeit
- Rissbildung oder Schwächung bei tragenden Mauerwerkswänden
- Unklare Haftungslage gegenüber Versicherung, Vermieter oder Eigentümergemeinschaft
- Zusätzlicher Aufwand, wenn eine Freigabe nachträglich eingeholt werden muss
Was für eine Beurteilung gebraucht wird
- Baupläne bzw. Grundrisse des betroffenen Geschosses
- Fotos der geplanten Bohrstelle
- Angaben zu Bauteil und Material (Wand oder Decke, Beton oder Mauerwerk)
- Geplanter Durchmesser und genaue Position der Bohrung
- Bewehrungsplan, falls vorhanden — beschleunigt die Beurteilung
Aus diesen Angaben lässt sich einschätzen, ob die Bohrung unbedenklich ist oder ob zusätzliche Schritte wie ein Bewehrungsscan nötig werden.
Empfohlene Vorgehensweise
- Bauteil einordnen: Wand oder Decke, tragend oder nicht-tragend
- Material klären: Stahlbeton oder Mauerwerk — entscheidet über die weitere Vorgehensweise
- Unterlagen zusammenstellen: Pläne, Fotos, Maße und Position der geplanten Bohrung
- Kostenlose Prüfung anfragen: Angaben einreichen und ein Festpreis-Angebot erhalten; nach Beauftragung folgt die statische Beurteilung und — sofern die Bohrung unbedenklich ist — die Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Bohrung ausführen lassen: Erst nach vorliegender Freigabe, ggf. nach Bewehrungsscan
Gerade bei Decken und bei tragenden Wänden gilt: Eine Kernbohrung lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Prüfung vorab ist deshalb in aller Regel sinnvoller als eine nachträgliche Klärung.
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