Wanddurchbruch & Versicherung: Wer haftet bei Schäden?

20. März 2026 | Wanddurchbruch

Wanddurchbruch & Versicherung: Wer haftet bei Schäden?

Ein Wanddurchbruch ist ein Eingriff in die Bausubstanz – und wie bei jedem Bauprojekt können Dinge schiefgehen. Risse im Nachbarhaus, ein undichter Wasseranschluss, ein Unfall auf der Baustelle: Die Frage „Wer zahlt?“ stellt sich schnell. Und die Antwort hängt davon ab, ob Sie vorher alles richtig gemacht haben.

Welche Versicherungen sind relevant?

1. Gebäudeversicherung

Ihre Gebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude (Feuer, Sturm, Leitungswasser). Aber: Die Versicherung kann die Leistung kürzen oder verweigern, wenn Sie bauliche Veränderungen ohne die erforderliche Genehmigung oder ohne Statiknachweis durchgeführt haben.

Beispiel: Sie entfernen eine tragende Wand ohne Statiker. Jahre später sackt die Decke ab. Die Gebäudeversicherung prüft die Schadensursache, stellt den ungenehmigten Durchbruch fest – und verweigert die Leistung. Sie bleiben auf Kosten von 50.000 €+ sitzen.

2. Private Haftpflichtversicherung

Wenn durch Ihren Durchbruch Dritte geschädigt werden (z. B. Risse im Nachbarhaus, herabfallende Teile verletzen jemanden), greift die private Haftpflicht. Allerdings:

  • Viele Tarife decken auch grob fahrlässig verursachte Schäden ab – prüfen Sie Ihre Bedingungen
  • Vorsätzliche Schäden sind nie versichert

3. Bauherrenhaftpflichtversicherung

Für größere Umbauten empfiehlt sich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden ab, die Dritten durch die Bautätigkeit entstehen. Kosten: ca. 100–300 € für ein kleineres Projekt.

4. Berufshaftpflicht des Statikers

Ein qualifizierter Tragwerksplaner hat eine Berufshaftpflichtversicherung. Wenn ein Fehler in der statischen Berechnung zu einem Schaden führt, haftet der Statiker über seine Versicherung.

5. Betriebshaftpflicht des Handwerkers

Die ausführende Baufirma haftet für Fehler bei der Ausführung. Ihre Betriebshaftpflicht übernimmt Schäden, die durch fehlerhafte Arbeit entstehen (z. B. Träger falsch eingebaut).

Wann erlischt der Versicherungsschutz?

Ihre Versicherung kann Probleme machen, wenn:

  1. Keine Baugenehmigung eingeholt wurde (obwohl erforderlich)
  2. Kein Statiknachweis erstellt wurde
  3. Der Durchbruch nicht fachgerecht ausgeführt wurde (z. B. Eigenleistung an tragender Wand)
  4. Der Versicherer nicht informiert wurde (bei wesentlichen baulichen Änderungen besteht Mitteilungspflicht)

Stand März 2026

So sichern Sie sich ab

  1. Statikgutachten beauftragen: Der wichtigste Schritt für Ihre Absicherung
  2. Baugenehmigung einholen (falls erforderlich)
  3. Fachfirma beauftragen: Achten Sie auf Betriebshaftpflicht und Gewährleistung
  4. Gebäudeversicherung informieren: Teilen Sie wesentliche bauliche Änderungen Ihrem Versicherer mit
  5. Dokumentation aufbewahren: Statikgutachten, Genehmigung, Rechnungen der Handwerker – alles archivieren

Was kostet ein Statikgutachten im Vergleich zum Risiko?

SzenarioKosten
Statikgutachten (VTM Statik)ab 299 €
Reparatur Rissschäden5.000–30.000 €
Deckensanierung nach Absacken20.000–80.000 €
Schadensersatz an Nachbarn10.000–100.000 €+
Rückbau auf Anordnung Bauamt3.000–10.000 €

299 € für ein Gutachten vs. fünf- bis sechsstellige Schadenssummen ohne Versicherungsschutz – die Rechnung ist klar.

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