Deckendurchbruch für Oberlicht im Treppenhaus: Statik und Brandschutz

28. Juli 2026 | Decke & Schornstein

Deckendurchbruch für Oberlicht im Treppenhaus: Statik und Brandschutz

Tageslicht im Treppenhaus ist nicht nur ein Wohlfühlfaktor — es macht Häuser sicherer, freundlicher und langfristig wertvoller. Ein Oberlicht über dem Treppenauge ist die eleganteste Lösung. Aber: Es ist ein Deckendurchbruch in der obersten Geschossdecke und meist gleichzeitig ein Eingriff in die Dachkonstruktion.

Was an dieser Stelle besonders ist

Dachkonstruktion betroffen

Anders als ein normaler Deckendurchbruch im Wohnbereich liegt das Oberlicht oben — meist mitten in der Dachfläche. Sparrenwechsel und gegebenenfalls neue Auflager sind nötig.

Treppenhaus ist häufig Fluchtweg

Stand Juni 2026: In mehrgeschossigen Wohnhäusern gilt das Treppenhaus häufig als notwendiger Fluchtweg. Daraus ergeben sich Brandschutzanforderungen für Materialien, Verglasung und gegebenenfalls Rauchabzug — geregelt in der jeweiligen Landesbauordnung.

Glasaufbau

Überkopfverglasungen müssen aus Sicherheitsglas bestehen, üblich ist Verbundsicherheitsglas (VSG) in Kombination mit Einscheibensicherheitsglas (ESG). Das Glasgewicht und die Lastannahmen gehören in den statischen Nachweis.

Schneelast

Ein flach geneigtes Oberlicht trägt die volle Schneelast — je nach Region erheblich. Auch dieser Lastfall muss berechnet werden.

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Lösungen, die sich bewähren

  • Stahl- oder Holzwechsel für den Deckendurchbruch
  • Aufgesetzte Lichtkuppel oder Flachdach-Oberlicht
  • Glasdach mit Stahlrahmen für größere Öffnungen
  • Rauchabzug (RWA) bei Anforderungen aus dem Brandschutz
  • Wetterfeste Anschlussdetails und Wartungszugang einplanen

Risiken bei eigenmächtigem oder schlecht geplantem Eingriff

Was schiefgehen kann:

  • Dachverformungen durch unzureichende Sparrenwechsel
  • Undichtigkeiten am Anschluss zur Dachhaut
  • Brandschutzauflagen verletzt — Treppenhaus verliert Fluchtweg-Status
  • Glasbruch durch falsch dimensionierten Aufbau oder Schneelast
  • Versicherungs- und Genehmigungsprobleme bei nicht ordnungsgemäßer Ausführung

So gehen Sie sicher vor

  1. Konzept festlegen: Lage, Größe, Glas- oder Kuppellösung
  2. Brandschutz klären: Treppenhausanforderungen und mögliche RWA-Pflicht
  3. Statik beauftragen: Deckendurchbruch, Sparrenwechsel, Glasaufbau
  4. Bauantrag: Statik und Brandschutzkonzept als Pflichtanlage
  5. Fachfirma: Dachdecker, Glasbauer und gegebenenfalls Stahlbauer mit Erfahrung

Häufige Fragen

Brauche ich für ein kleines Oberlicht auch Statik?

Sobald die Geschossdecke oder das Dach geöffnet wird, ja. Größe und Konstruktion entscheiden über den Aufwand, nicht über die Notwendigkeit.

Was ist mit dem Rauchabzug?

Stand Juni 2026 hängt die Rauchabzugspflicht im Treppenhaus vom Gebäudetyp und der jeweiligen Landesbauordnung ab. Im Zweifel Brandschutzfachplaner einbeziehen.

Reicht eine einfache Lichtkuppel?

Für kleine Öffnungen oft ja. Bei größeren oder bei Brandschutzanforderungen reichen Standard-Lichtkuppeln häufig nicht — dann braucht es ein abgestimmtes Konzept.

Ein Eingriff in oberste Geschossdecke und Dachtragwerk lässt sich seriös nicht schätzen. Im Zweifel ist ein Statik-Gutachten deshalb immer die sicherere Wahl — es klärt Sparrenwechsel, Glasaufbau und Schneelast in einem Aufwasch und beugt späteren Undichtigkeiten und Verformungen vor.

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