Alles auf einer Ebene – nur offener. Der Bungalow ist der perfekte Kandidat für einen offenen Grundriss: keine Treppe, keine Etagen, ein zusammenhängender Wohnbereich. Doch bevor Sie die Wände einreißen, müssen Sie wissen: Auch im Eingeschosser gibt es tragende Wände.
Der Bungalow-Traum: Alles auf einer Ebene – nur offener
Der Bungalow erlebt eine Renaissance. Barrierefreiheit, altersgerechtes Wohnen, Downsizing – oder einfach der Wunsch nach unkompliziertem Leben ohne Treppen. Besonders die 60er- und 70er-Jahre-Bungalows mit ihren kleinteiligen Grundrissen bieten enormes Potenzial: Aus der „Schachtel“ von damals wird ein moderner, lichtdurchfluteter Wohntraum.
Warum Bungalows besonders gut für offene Grundrisse geeignet sind
Kein Obergeschoss – geringere Lasten
Der größte Vorteil: Über dem Erdgeschoss liegt kein weiteres Stockwerk. Das bedeutet weniger Last auf den Innenwänden – und damit oft einfachere und günstigere Lösungen für Stahlträger. Aber Achtung: Die Dachkonstruktion bringt trotzdem erhebliche Lasten mit.
Große zusammenhängende Flächen schaffen
Im Bungalow können Sie einen durchgängigen Wohn-Ess-Koch-Bereich schaffen, der sich über die halbe Grundfläche erstreckt. Licht von mehreren Seiten, fließende Übergänge – ein Raumgefühl, das in Mehrgeschossern kaum möglich ist.
Barrierefreiheit als Bonus
Offene Grundrisse im Bungalow kombinieren sich ideal mit barrierefreiem Wohnen: breite Durchgänge, keine Schwellen, alles ebenerdig. Eine Investition, die sich doppelt lohnt.
Auch im Bungalow: Nicht jede Wand darf raus
Tragende Wände im Eingeschosser – ja, die gibt es
Viele denken: „Kein Obergeschoss = keine tragenden Wände.“ Das ist falsch. Auch im Bungalow haben Innenwände statische Funktionen – vor allem für die Dachkonstruktion.
Dachkonstruktion und Lastabtragung verstehen
Bei Satteldach-Bungalows werden die Dachlasten über Pfetten auf Innenwände abgeleitet. Diese Wände tragen das halbe Dach – sie einfach zu entfernen wäre fatal. Bei Flachdach-Bungalows kann die Decke als tragende Platte ausgebildet sein, aber auch hier gibt es tragende Innenwände.
Flachdach vs. Satteldach: Unterschiedliche Statik
- Satteldach: Pfettendach mit Mittelwand als Auflager – die Mittelpfette liegt typischerweise auf einer tragenden Innenwand
- Flachdach: Decke trägt oft als Platte, aber Innenwände können als Unterzüge oder Stützen wirken
Die beliebtesten Bungalow-Umbauten
Küche und Wohnzimmer verbinden
Der Klassiker: Die geschlossene Küche öffnen und einen fließenden Wohn-Koch-Bereich schaffen. Im Bungalow besonders wirkungsvoll, weil das Licht von mehreren Seiten einfallen kann. Mehr zum Küche-Wohnzimmer-Durchbruch
Eingangsbereich öffnen und Flur auflösen
Bungalow-Flure sind oft dunkel und beengt. Ein Durchbruch zum Wohnbereich bringt sofort Licht und Großzügigkeit in den Eingangsbereich.
Großzügiger Wohn-Ess-Bereich schaffen
Mehrere kleine Zimmer zu einem großen, offenen Bereich verbinden – das ist der Bungalow-Traum. Mit dem richtigen Stahlträger sind beeindruckende Spannweiten möglich.
So wird Ihr Bungalow-Umbau zum Erfolg
Der erste und wichtigste Schritt: ein Wanddurchbruch-Gutachten. Es zeigt Ihnen, welche Wände tragend sind, welche Öffnungen möglich sind und welche Stahlträger eingebaut werden müssen. Mit diesem Gutachten in der Hand können Sie sicher planen und Handwerker beauftragen.
- Wanddurchbruch-Gutachten bestellen – online, Festpreis, Ergebnis in 2–3 Werktage
- Genehmigung prüfen (bei tragenden Wänden in den meisten Bundesländern erforderlich)
- Handwerker beauftragen – mit klaren Ausführungshinweisen aus dem Gutachten
- Offenen Bungalow genießen
Häufige Fragen zum Bungalow-Umbau
Kann ich im Bungalow alle Innenwände entfernen?
Theoretisch sind im Bungalow mehr Wände verzichtbar als in Mehrgeschossern – aber nicht alle. Die Dachkonstruktion braucht Auflager. Das Gutachten zeigt, was geht.
Ist ein Bungalow-Umbau günstiger als bei mehrgeschossigen Häusern?
Oft ja: Geringere Lasten bedeuten kleinere Stahlträger und einfachere Konstruktionen. Das spart Material- und Handwerkerkosten.
Brauche ich trotzdem eine Genehmigung?
Bei Eingriffen in tragende Wände: in den meisten Bundesländern ja. Genehmigungspflicht prüfen
